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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten zwischen der FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH („FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH“) und
deren Auftraggeber soweit sie in einen Vertrag einbezogen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, es sei denn, sie wurden von FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH ausdrücklich schriftlich bestätigt.
FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Auftraggeber. Dritte
werden in den Schutz-/Leistungsbereich nur einbezogen, sofern dies ausdrücklich
vertraglich vereinbart ist.
§ 2 Auftraggeberpflichten
bzw. Untersuchungsgegenstand in prüfbereitem Zustand, zugänglich und betriebsbereit vorzuhalten.
hinzuweisen.
Verantwortung, unentgeltlich durchzuführen; die notwendigen Informationen
können auf Anfrage mitgeteilt werden. Sofern Hilfspersonen bzw. Hilfsmittel zur
Durchführung vertraglicher Leistungen notwendig sind (z.B. zur Bedienung von
Maschinen, Fahrzeugen, Hebebühnen u.Ä.), werden diese vom Auftraggeber
unentgeltlich zur Verfügung gestellt und betrieben.
/Verantwortungsbereich des Auftraggebers Verzögerungen/Mehraufwand, steht
FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH eine angemessene Entschädigung analog § 642 BGB zu. Für den Fall
einer Terminabsage bzw. Terminverschiebung durch den Auftraggeber erst zwei
Kalendertage oder weniger vor dem Termin ist FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH berechtigt, eine pauschale
Entschädigung in Höhe von € 150,00 zu verlangen, es sei denn die Parteien
weisen jeweils eine höhere bzw. geringere Höhe des Entschädigungs- bzw.
Schadensersatzanspruches nach.
§ 3 Pflichten von FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH
zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden allgemein anerkannten Regeln der
Technik aus. Sie darf die Leistungen ganz oder teilweise an geeignete Unterauftragnehmer weitergeben.
die Leistungserbringung aus von FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH nicht verschuldeten Gründen gestört ist.
§ 4 Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz
erlangten Daten und im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen gestattet,
statistische Daten anonymisiert zu verarbeiten;
Daten nach Regularien des Akkreditierers offenzulegen;
Daten im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen zu
verwenden;
Daten aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen
offenzulegen.
eigenen Unterlagen anfertigen.
der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b der EUDatenschutzgrundverordnung („DSGVO“). „Verantwortlicher“ i.S. der DSGVO ist
FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH. Kontaktdaten Datenschutz: Konzerndatenschutz@FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH.com.
Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben zu
kaufmännischen Aufbewahrungspflichten. Abhängig von der Dienstleistung
werden Dokumentations- und Ergebnisdaten entsprechend der jeweiligen
Rechtsvorschrift gespeichert.
Für den Auftraggeber besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
der Daten beim „Verantwortlichen“ sowie ein Beschwerderecht beim „Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg“.
Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind im Internet unter
www.franke-bau-elektro.com/datenschutz und an den FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH Niederlassungen
verfügbar.
§ 5 Nutzungsrechte
Hinweise auf das Bestehen der vertraglichen Beziehung zu FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH in vom
Auftraggeber erstellten oder von ihm genutzten Unterlagen, insbesondere in
Werbe- und Vertriebsmitteln, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
von FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH.
nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Die Verwendung der
Ergebnisse zu Werbezwecken sowie Veröffentlichungen im Internet bedürfen
einer vorherigen schriftlichen Zustimmung durch FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH.
§ 6 Gewährleistung
handelt, endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH hat den Mangel arglistig verschwiegen.
die in sich abgeschlossenen Teilleistungen verlangt werden. Diese gelten spätestens mit der Zahlung auf die solche Teilleistungen erfassenden Abschlagsrechnungen als erfolgt. § 646 BGB bleibt unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Ist dies nicht der Fall, gilt die bei Abschluss des Vertrags gültige FRANKE BAU & ELEKTRO GMBHHonorarordnung, sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist bzw. bekannt sein
müsste, andernfalls die übliche Vergütung als vereinbart.
Im Falle von Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs bzw. geltender Normen/Bestimmungen im Vergleich zu dem Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses wird die vereinbarte Vergütung entsprechend unter
Berücksichtigung von durch die Änderungen bedingten Mehr-/Minderkosten
angepasst.
Die Aufrechnung mit nicht synallagmatischen (gegenseitigen) Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt. Das Selbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
hinsichtlich der zu zahlenden Vergütung.
FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH ist berechtigt, Vorauszahlungen gegen Stellung einer Sicherheit in
entsprechender Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen für die erbrachten
Teilleistungen dürfen gefordert werden.
10 Beendigung des Vertrags
gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH zur Kündigung insbesondere
berechtigt, wenn
sich der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungen in Verzug befindet oder die
Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH
nicht zu vertretenden Gründen gestört ist;
seitens des Auftraggebers unrechtmäßig versucht wird, das Ergebnis des
Auftrags zu verfälschen bzw. zu beeinflussen oder das Ergebnis unzulässig,
z.B. irreführend, durch ihn oder seine Geschäftspartner verwendet wird;
über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder
ein solches mangels Masse abgelehnt wird;
der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt.
aus dem Risiko-/Verantwortungsbereich des Auftraggebers resultierender Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie bei einer freien Kündigung von Seiten
des Auftraggebers behält FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH den Vergütungsanspruch für die bis dahin
erbrachten Leistungen. Hinsichtlich von FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH noch nicht erbrachter Leistungen
muss sie von der auf diese anfallenden Vergütung die Aufwendungen abziehen,
die sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterlässt. FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH ist berechtigt die ersparten Aufwendungen im o.g.
Sinne pauschal mit 60% anzusetzen, es sei denn der Auftraggeber weist höhere
ersparte Aufwendungen nach.
Wirksamwerden der Kündigung.
§ 9 Haftung
Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
und für übernommene Garantien sowie für sonstige Schäden, die auf einer ihr
zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;
Im Übrigen, ist die Haftung auf € 500.000,00 je Schadensfall begrenzt.
Mitarbeiter.
Regelungen. Schadensersatzansprüche nach § 9 Ziffer 2 und Ziffer 3 verjähren
ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem
Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.
werden die FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH-Leistungen vom Auftraggeber bestimmungsgemäß Dritten
gegenüber verwendet, hat der Auftraggeber diese Dritten vor der Verwendung
der Leistung über die o. g. Haftungsbeschränkung sowie über den genauen
Leistungsumfang in Kenntnis zu setzen.
§ 10 Schlussbestimmungen
bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form
vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung
dieser Formklausel.
ZPO vorliegen, Monheim.
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der
Verweisungsnormen auf Rechtsordnungen anderer Länder ist ausgeschlossen.
werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und FRANKE BAU & ELEKTRO GMBH verpflichten sich in
diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Stand: Juni 2023
Franke Bau & Elektro GmbH bietet professionelle Bau- und Elektrodienstleistungen. Unser erfahrenes Team bietet maßgeschneiderte Lösungen für Elektroinstallationen, Trockenbau, Bodenverlegung, Malerarbeiten, Maurertätigkeiten, Garten- und Landschaftsbau, sowie Videoüberwachung. Wir verwenden hochwertige Materialien und moderne Techniken, um exzellente Ergebnisse zu erzielen. Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung und ein unverbindliches Angebot. Franke Bau & Elektro GmbH – Ihr Partner für qualitativ hochwertige Bauleistungen.